Personalisierte Medizin

(2014)

薬 医療イメージ 

Stets leistungsfähigere Diagnostik-Methoden ermöglichen immer genauere Aussagen zu Veranlagung und Körperfunktionen. Schon gibt es Firmen, die übers Internet für ein paar Hundert Dollar Gentests anbieten – das Einsenden einer Speichelprobe genügt. Theoretisch sollten diese Erkenntnisse dazu führen, das wir im Falle einer Krankheit eine ganz gezielt auf unserer Bedürfnisse zugeschnittene Therapie erhalten. Zudem sollen solche Daten auch dazu dienen, Krankheitsrisiken frühzeitig zu erkennen. In der Studie werden die derzeitigen Möglichkeiten und Folgen dieser «Personalisierten Medizin» untersucht.

Chancen und Risiken

Eines der wichtigs­ten angekündigten Anwendungsfelder der Personalisierten Medizin ist die Prävention. Hierbei ist auch der Kreis der Anwenderinnen und Anwender am grössten – denn jede/r dürfte Träger/in von Erb­faktoren sein, die im Zusammenhang mit erhöhten Krankheitsrisiken stehen. In denjenigen Fäl­len, bei welchen Betroffene durch geeignete Massnahmen den Verlauf einer Krankheit günstig beeinflus­sen kön­nen, ist die Kenntnis der Krankheitsrisiken sicher nützlich. Andererseits gibt es offene Fragen: Wie aussagekräftig sind die derzeit angebotenen Tests auf Krankheitsrisiken? Wie werden die Ergeb­nisse den Betroffenen mitgeteilt, so dass diese ihr Verhalten in geeigneter Weise ändern können? Wer hat Zugang zu den Testergebnissen?

Empfehlungen

Datenschutz

Ungünstige, mit Erkrankungsrisiken verknüpfte Biomarker könnten zur Diskriminierung von Menschen führen, z.B. durch Versicherungen oder Arbeitgeber. Essenziell ist deshalb die Regelung des Zugangs zu diesen persönlichen Daten, damit Unberechtigte keine Rückschlüsse auf konkrete Personen ziehen können. Dabei sind nicht nur genetische Daten relevant – es ist deshalb zu prüfen, ob der spezielle rechtliche Schutz, der den genetischen Daten in der Schweiz bereits zukommt, auch auf andere Gesundheitsdaten ausgeweitet werden sollte.

Forschung und Entwicklung

Umfangreiche Datensätze, die es ermöglichen, neue Zusammenhänge zwischen Körperdaten und dem Gesundheitszustand oder Krankheitsrisiken zu erkennen, sind eine kostbare Ressource für die klinische Forschung. Zurzeit sammeln vor allem ausländische private «direct-to-consumer»-Gentestfirmen solche Daten. Sinnvoll wäre eine nationale Biobank, was die Auswertung möglichst grosser Datensätze ermöglichen würde. Generell sollte die Forschung zur Personalisierten Medizin in der Schweiz stärker unterstützt werden, beispielsweise durch ein Förderprogramm des Schweizerischen Nationalfonds.

Umgang mit Zufallsbefunden

Bei einer umfassenden Biomarker-Untersuchung können Kenntnisse anfallen, nach denen gar nicht gesucht wurde, die aber sehr bedeutsam sind für die Gesundheit der untersuchten Person. Da in Zukunft mit einer grösseren Zahl an solchen Zufallsbefunden zu rechnen ist, ist zu prüfen, ob das bereits bestehende «Recht auf Nichtwissen» differenzierter angewendet werden sollte. So könnte der Arzt oder die Ärztin beispielsweise dann über einen Zufallsbefund zu einer Krankheit oder zu Krankheitsrisiken informieren, wenn wirksame therapeutische bzw. prophylaktische Massnahmen existieren.

Ausbildung und Beratung

Die Interpretation von genetischen Daten ist oft schwierig. Selten liegen klare Situationen vor. Häufig ergibt eine Genanalyse bloss Angaben zu einer Wahrscheinlichkeit, an einem bestimmten Leiden zu erkranken. Zu verstehen – und den Betroffenen zu erklären – was dies konkret bedeutet und welche Konsequenzen daraus gezogen werden sollten (z.B. für die Prävention), ist auch für medizinische Fachpersonen eine sehr anspruchsvolle Aufgabe, welcher in der Aus- und Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten mehr Gewicht beigemessen werden sollte.

Übernahme der Kosten

Werden Biomarker im Rahmen einer Therapie gemessen, so werden die Kosten von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vergütet. Es gibt aber auch Untersuchungen, die unabhängig von Krankheitssymptomen durchgeführt werden und die womöglich Aufschluss geben über Krankheitsrisiken. Der Gesetzgeber sollte generell klären, welche Kosten für medizinischen Leistungen im Grenzbereich zwischen Therapie und Prävention von der Grundversicherung zu übernehmen sind.

Links und Downloads

Organisation

Trägerschaft

  • Zentrum für Technologiefolgen-Abschätzung TA-SWISS
  • Bundesamt für Gesundheit BAG
  • Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften SAMW
  • Nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin NEK

Projekt-Beauftragte

  • Dr. Anne Eckhardt (Projektleiterin), risicare GmbH, Zollikerberg
  • Michèle Marti, risicare GmbH, Zollikerberg
  • Dr. Alexander Navarini, Departement Dermatologie, Universitätsspital Zürich
  • Alecs Recher, Rechtswissenschaftliche Fakultät, Universität Luzern
  • Prof. Dr. Klaus-Peter Rippe, Ethik im Diskurs GmbH, Zürich
  • Prof. Dr. Bernhard Rütsche, Rechtswissenschaftliche Fakultät, Universität Luzern
  • Dr. Harry Telser, Polynomics AG, Olten

Begleitgruppe

  • Prof. Dr. Giatgen Spinas, Universitätsspital Zürich, Vorsitzender der Begleitgruppe
  • Dr. Hermann Amstad, Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften SAMW, Basel
  • Cristina Benedetti, Expertenkommission für genetische Untersuchungen beim Menschen GUMEK, Bern
  • Prof. Dr. Sven Bergmann, Computational Biology, Universität Lausanne
  • Heidi Blattmann, Wissenschaftsjournalistin, Herrliberg
  • Prof. Dr. Verena Briner, Kantonsspital Luzern
  • Dr. Matthias Bürgin, Bundesamt für Gesundheit, Bern
  • Prof. Dr. Daniel Gygax, Life Sciences, Fachhochschule Nordwestschweiz, Muttenz
  • Pius Gyger, Helsana Krankenversicherung, Zürich
  • Dr. Bertrand Kiefer, Nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin NEK
  • Dr. med. Pedro Koch, Senior Health Consultant, Küsnacht
  • Prof. Dr. Donald Kossmann, Institut für Informatiossysteme, ETH Zürich
  • Prof. Dr. Sabine Maasen, Programm für Wissenschaftsforschung, Universität Basel
  • Thomas Müller, Redaktor Schweizer Radio SRF, Bern
  • Prof. Dr. Andreas Papassotiropoulos, Abteilung Molekulare Neurowissenschaften, Universität Basel
  • Dr. Simone Romagnoli, Nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin NEK
  • Dr. Heiner Sandmeier, Interpharma, Basel
  • Prof. Dr. Brigitte Tag, Rechtswissenschaftliches Institut, Universität Zürich
  • Dr. Effy Vayena, Institut für Biomedizinische Ethik, Universität Zürich

Kontakt:

Adrian Rüegsegger, TA-SWISS
adrian.rueegsegger@ta-swiss.ch