Federal law on research

Technology assessment is stipulated in the federal law on research. In accordance with the amendment of the research law dated 5 October 2007, this is set out in Article 9, Swiss Academies, para. 1, as follows:

Die Schweizerischen Akademien verwenden die ihnen vom Bund gewährten Beiträge namentlich zu folgenden Zwecken:

a. Sie betreiben und fördern die Früherkennung gesellschaftlich relevanter Themen im Bereich Bildung, Forschung und Technologie.

b. Sie setzen sich dafür ein, dass, wer wissenschaftliche Erkenntnisse gewinnt oder anwendet, sich seiner ethisch begründeten Verantwortung bewusst ist und sie wahrnimmt.

c. Sie gestalten den Dialog zwischen Wissenschaft und Gesellschaft zur Förderung des gegenseitigen Verständnisses an vorderster Stelle mit, namentlich durch Studien zur Technologiefolgen-Abschätzung sowie durch geeignete Informations- und Dialogveranstaltungen.

Service level agreement

In the service level agreement between the Swiss Confederation, represented by the State Secretariat for Education and Research SER and the Swiss Academies of Arts and Sciences, based on the multi-year programme 2008-2011, the cooperation with TA-SWISS is regulated as follows: 

Artikel 3, Abs. 4 Der Akademienverbund nimmt nach Artikel 9, Absatz 1 des Forschungsgesetzes die Technologiefolgenabschätzung wahr und trifft zu diesem Zweck gestützt auf seine Statuten die geeigneten organisatorischen Massnahmen (Kompetenzzentrum TA-SWISS). Dabei wird TA-SWISS weiterhin als «selbständige Organisationseinheit» geführt.

Artikel 3, Abs. 4a Im nach Absatz 4 definierten Rahmen etablieren die Akademien eine umfassende Zusammenarbeit mit TA-SWISS. Hierfür sollen die von den Leitungsorganen der TA-SWISS erarbeiteten TA-Jahresprogramme mit dem Akademienverbund auf Stufe Vorstand besprochen und mit den Programmen des Akademienverbundes und der Einzelakademien abgestimmt und koordiniert werden.

Artikel 3, Abs. 4b Der Akademienverbund und / oder die Einzelakademien beteiligen sich nach Bedarf und gemäss Absprache an den Projektarbeiten der TA-SWISS und in kind-Unterstützung und / oder durch finanzielle Beiträge.

Vollständige Leistungsvereinbarung

Technology assessment in Switzerland

From its foundation in 1992 to the end of December 2007, TA-SWISS was affiliated to the Swiss Science and Technology Council. An amendment to the research law provided the legal basis for the incorporation of the TA-SWISS mandate into the Association of Swiss Academies of Arts and Sciences. Since 1 January 2008, TA-SWISS has been an independent competence centre of the Swiss Academies of Arts and Sciences.